Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Meistens dürfen Sie frei wählen – in einem Fall aber nicht. Der Unterschied entscheidet über Aufwand und Kosten.

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Der Unterschied in einem Satz

Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem, was tatsächlich verbraucht wurde – abgelesen aus Ihren Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis rechnet mit dem, was das Gebäude technisch bräuchte – ermittelt aus Bauteilen, Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik, unabhängig vom Nutzerverhalten.

Beide Ausweise sind rechtlich gleichwertig. Ein Verbrauchsausweis ist weder zweite Wahl noch eine billigere Notlösung – er beantwortet nur eine andere Frage.

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageTatsächlicher Verbrauch (36 Monate)Bauphysik und Anlagentechnik
Beeinflusst durchNutzerverhalten, Leerstand, WitterungNur das Gebäude selbst
AufwandGering – Abrechnungen genügenHoch – Aufnahme aller Bauteile
KostenNiedrigDeutlich höher
ModernisierungstippsAllgemeinKonkret und gebäudebezogen

Wann Sie frei wählen dürfen

In den allermeisten Fällen haben Sie die Wahl. Das gilt insbesondere für Wohngebäude ab fünf Wohnungen – unabhängig vom Baujahr – sowie für alle Gebäude, die nach dem 1. November 1977 gebaut wurden.

Wenn Sie wählen dürfen, ist der Verbrauchsausweis für Verkauf und Vermietung die übliche Wahl: Er ist schneller fertig, kostet weniger und erfüllt dieselbe gesetzliche Pflicht.

Die Ausnahme: kleine Altbauten

Ein Bedarfsausweis ist zwingend vorgeschrieben, wenn alle drei Bedingungen zusammentreffen:

  • Das Wohngebäude hat höchstens vier Wohnungen,
  • der Bauantrag wurde vor dem 1. November 1977 gestellt,
  • und das Gebäude wurde seitdem nicht mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht.

Wurde nach 1977 gedämmt – etwa die Fassade, das Dach oder die oberste Geschossdecke, oder wurden Fenster mit Doppelverglasung eingebaut – entfällt die Pflicht meist, und Sie dürfen wieder wählen.

Wann ein Bedarfsausweis trotzdem sinnvoll ist

Auch wenn Sie wählen dürfen, kann der Bedarfsausweis die bessere Entscheidung sein: Bei einem sehr sparsamen Vorbesitzer fällt der Verbrauchskennwert niedrig aus – das schmeichelt dem Haus. Umgekehrt kann ein hoher Verbrauch durch ein Einzelverhalten das Objekt schlechter darstellen, als es ist.

Wer ohnehin saniert oder eine Förderung plant, braucht meist ohnehin eine bedarfsorientierte Berechnung. Dann lohnt es sich, gleich in diese Richtung zu gehen.

Für Neubauten gilt etwas anderes

Ein Neubau hat noch keinen Verbrauch – folglich kann es keinen Verbrauchsausweis geben. Hier entsteht der Energieausweis aus der Berechnung, die für den Bauantrag ohnehin erstellt wird.

Häufige Fragen

Ist ein Verbrauchsausweis weniger wert als ein Bedarfsausweis?

Nein. Beide erfüllen die gesetzliche Pflicht gleichermaßen. Sie beruhen nur auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen.

Mein Haus ist von 1965 – darf ich einen Verbrauchsausweis nehmen?

Ja, sofern das Gebäude mehr als vier Wohnungen hat oder nach 1977 energetisch nachgerüstet wurde. Trifft beides nicht zu, ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Was zählt als Sanierung auf den Stand von 1977?

Typisch sind eine gedämmte Außenwand, ein gedämmtes Dach beziehungsweise eine gedämmte oberste Geschossdecke oder der Einbau von Fenstern mit Doppelverglasung. Eine dieser Maßnahmen genügt in der Regel.

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